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AGB

Anwendungsbereich
Die nachstehenden „Allgemeinen Geschäftsbe-dingungen“ gelten für den Bezug von Telematik-Produkten und Telematik-Leistungen von APT. Sie regeln alle jene Punkte, die nicht in einem separaten Vertrag geregelt sind. Bei widersprüchlichen Bestimmungen zwischen Vertrag und AGB gehen die spezialvertraglichen Abreden vor.

Zweck
APT überlässt dem Nutzer gegen ein Nutzungsentgelt die technische Infrastruktur, die Telekommunikations-einrichtungen, die Telekommunikationsinfrastruktur oder erbringt Leistungen im Bereich technischer Infrastruktur und Telekommunikation.

Verwendung der überlassenen Einrichtungen und Leistungen
Die vom Nutzer bezogenen Leistungen dürfen ausschliesslich zu seinem Eigenbedarf genutzt werden. Ein Überlassen von Leistungen an Dritte, auch wenn dies ohne Entschädigung erfolgt, ist untersagt. Ausnahmen sind vertraglich auszubedingen. Der Kunde ist bei der Nutzung der Leistungen zur Einhaltung sämtlicher Schweizer Gesetze sowie allfälliger Bestimmungen des Flughafens Zürich verpflichtet.

Bestellung von Leistungen
Bestellungen von Leistungen aus diesem Angebot können ausschliesslich auf den von APT vorgegebenen Formularen erfolgen. Nur vollständig ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Bestellungen werden durch APT bearbeitet.

Vertraulichkeit

Der Nutzer von Leistungen aus diesem Angebot ist zur Geheimhaltung und Vertraulichkeit verpflichtet. Informationen zur Telekommunikations-Infrastruktur am Flughafen Zürich dürfen keinesfalls ohne schriftliche Einwilligung von APT an Dritte weitergegeben werden.

 

Haftung

Jegliche Haftung von APT ist auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. APT haftet insbesondere nicht für Folgeschäden oder indirekte Schäden, die durch irgendeinen durch APT zu vertretenden Mangel entstanden sind. Der Nutzer haftet vollumfänglich für alle Schäden, die er oder von ihm beauftragte Dritte an den Anlagen oder der Infrastruktur der APT verursachen.

 

Nutzungsentgelt

Die Leistungen von APT sind an ein monatlich berechnetes Nutzungsentgelt gebunden. Für Inbetriebnahme, Änderungen und Rückbau von Leistungskomponenten wird eine einmalig zu entrichtende Pauschale erhoben.

 

Preisanpassungen

APT ist berechtigt, die Preise sämtlicher angebotenen Telematik Produkte und Telematik Dienstleistungen jährlich anzupassen. Die neuen Preise und der Zeitpunkt deren Inkrafttretens werden dem Nutzer durch Zustellung einer neuen Preisliste bekannt gegeben.

 

Zahlungsbedingungen

Das Entgelt ist vom Tag der Inbetriebnahme der vom Nutzer bestellten Leistung an für den Rest des noch laufenden Monats zu entrichten. Anschliessend sind die Leistungen monatlich bis zum Ende des Vertragsver-hältnisses zu bezahlen. Das Entgelt wird mit Erhalt der Rechnung an der vom Nutzer angegebenen Rechnungsadresse zur Zahlung fällig.

 

Zahlungsverzug

Die auf der Rechnung angegebene Zahlungsfrist ist verbindlich. Bei Zahlungsverzug ist APT berechtigt, die Leistungen ganz oder teilweise, dauernd oder vorüberge-hend einzustellen und/oder das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weiter ist APT berechtigt, einen angemessenen Verzugszins sowie die aufgelaufenen Mahnkosten zu belasten.

 

Vertragsdauer

Der Vertrag, beginnend mit der Inbetriebnahme der von APT erbrachten Leistung, wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Ohne vertragliche Spezialabrede kann der Vertrag nach einer Dauer von drei Monaten durch beide Parteien (Nutzer und APT) unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils auf das Monatsende gekündigt werden.

 

Kündigung

Die Kündigung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Am letzten Tag des Vertragsverhältnisses hat der Kunde sämtliche ihm zur Nutzung überlassenen Geräte bis spätestens 17.00 Uhr an APT zu übergeben.

 

Übersetzungen in andere Sprachen

Diese Bestimmungen sind im Original in deutscher Sprache abgefasst. Sollten diese in weitere Sprachen übersetzt werden, bleibt in jedem Fall die deutsche Originalversion rechtsverbindlich.

Salvatorische Klausel

Sollte eine der vertraglichen oder dieser AGB Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die Bestimmung durch eine neue, ihrem ursprünglichen rechtlichen und wirtschaftlichem Sinn und Zweck möglichst nahe kommende Bestimmung ersetzen.

Gerichtsstand

Diese Bestimmungen unterstehen schweizerischem Recht. Bei Unstimmigkeiten sind die Vertragsparteien verpflichtet, vor Anrufung eines Richters eine gütliche Regelung anzustreben. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist am Sitz der APT in Bülach.

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